Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131). Mehr dazu
Gründe für Notlagen gibt es vermutlich so viele, wie es Bedürftige gibt.
Hilf auch Du jetzt!