Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131). Mehr dazu
Nach der Eskalation der Situation in Armenien-Aserbaidschan im September 2023, sind 100.000 Menschen bei den eingerichteten Registrierungszentren und Versorgungsstellen in Armenien eingetroffen.
Das Rote Kreuz vor Ort half dabei, die Angekommenen zu registrieren, zu versorgen, Familien zusammen zu führen und sie landesweit unter zu bringen.
Der Winter in Armenien ist kalt und macht die Situation für die Geflüchteten noch dramatischer.
Menschen leben in Häusern, die teilweise keine Dächer und keine Fenster haben. Die gewaschene Wäsche trocknet bei Minusgraden im Freien.
Mit Deiner Spende kannst Du Menschen, die alles zurück lassen mussten, über den rauen Winter helfen!
in Notunterkünften!